Mittwoch, 2. Dezember 2015

Und wie steht es mit Lebensversicherungen? Rentenversicherungen haben wir in Beiträgen bereits über die Rückabwicklung geschrieben. Lassen sich fondsgebundene Lebensversicherungen ebenfalls rückabwickeln?

Auftragsstornierung von Lebensversicherungen

Neue BGH & EuGH-Rechtssprechungen erlauben eine Auftragsstornierung von verschiedenen Fondsgebundenen Rentenversicherungen. Das sogar mit Zinsen und außerdem Zinseszins. Erfahren Sie auf dieser Netzseite mehr über die Vorteile einer Storno von Rentenversicherungen.

Vorteile der Storno seitens Fondsgebundenen Lebensversicherungen

Sie können ihre fondsgeb. Vers. heutzutage rückabwickeln lassen und kriegen mehr ? zurück, als würden sie die Versicherung freistellen. Sie erlangen mehr Taler zurück, als wenn sie das Altprodukt beitragsfrei liegen lassen. Sie können neue Fondsgebundene neue Vers. abschließen, die wirtschaftlicher sind und besser zu Ihnen und Ihrer Lebensplanung passen. Tipp: Rentenversicherung im Internet vergleichen Sie können auch derzeit gekündigte Versicherungspolicen rückabwickeln und bereits abgeschriebene Gelder wieder bekommen. Minus gelaufene Rentenversicherungen: Kriegen Sie alle Euros zurück, mit - 7 % Zins. Bei einem kompetenten Ratgeber werden ihre Fondsgeb. Altersvorsorge Vers. in Anbetracht der gesamten Merkmale berücksichtigt, um genau zu sagen, ob Sie von diesem aktuellen Urteil profitieren können.
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Lassen sich fondsgeb. Kapitallebensversicherungen gleichfalls zurückwickeln?

Oben genannte Grundsätze sind nach einer Urteilsfindung des BGH vom 04.02.2015 - IV ZR 452/14 auf fondsgeb. Versicherungen genauso gültig. Und wie steht es mit Verträgen welche nach dem Antragsmodell angemeldet wurden sind? Die oben genannten Grundsätze zum Widerspruchsrecht des Nehmers einer Versicherung gelten nach einer neuen Rechtsentscheidung des BGH vom 17.12.´14 - IV ZR 260/11 ebenfalls für Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Fondsgeb. Lebensvers. im Antragsmodell. Die Rückabwicklung erfolgt nach §§ 346 ff. BGB.

Mehr zum Thema fondsgebundene Versicherungsverträge Rückabwicklung

Hier ist noch eine lesenswerte Webseite zum Thema der fondsgebundenen Lebensversicherungen.
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